Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von einer Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro pro Verordnung. Sofern Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie uns diesen bitte bei der Anmeldung vor.
Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme.
Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept für logopädische Therapie ausstellen:
- Kinder- und Jugendärzte
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Phoniater
- Allgemeinmediziner/ Internisten
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
Behandlungsdauer:
Der Arzt entscheidet über Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Verordnung für vorerst 10 Therapiestunden a 45 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x / Woche. Je nach Bedarf können Therapiedauer, Verordnungsmenge und Frequenz jedoch variieren.
Bitte beachten Sie, dass die Logopädie-Verordnung 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig ist! Melden Sie sich also zeitnah nach Erhalt der Verordnung in der Praxis, um unnötige bürokratische Aufwände zu ersparen.